Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2016)
1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit der Hausverwaltung am Rhein, Stefan Lother, erfolgt allein auf der
Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des
Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Angebote des
Auftragnehmers sind freibleibend und können bis zur Annahme des Auftraggebers widerrufen werden.
Für die Annahme des Angebotes eines Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer eine Frist von
3 Wochen vor. Die Auftragsbestätigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrages
bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Bürozeiten
Die Bürozeiten und die Erreichbarkeit der Hausverwaltung am Rhein, Stefan Lother, sind an Werktagen
von montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 - bis 14.00 Uhr gegeben.
4. Vergütungen
Die Vergütung ist monatlich nachschüssig, spätestens zum 3. Werktag des Folgemonats (Gutschrift
auf dem HVR-Bankkonto) fällig.
Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird
hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen
Zahlung fällig ist.
Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu
erfolgen.
Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist
rechtskräftig tituliert und unbestritten.
5. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter
oder seines Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Sachschäden wird der Höhe nach entsprechend
den Bedingungen seines Haftpflichtvertrages beschränkt. Die Deckungssumme dieses Vertrages
beträgt je Versicherungsfall 100.000,00 € pauschal für versicherte Sachschäden.
6. Referenzen:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das verwaltete Objekt als Referenz in elektronischen Medien und
Broschüren zu nennen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den, wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der
größtmöglichen Näherung erreicht.