AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2016)

 

1. Allgemeines

Der Abschluss von Verträgen mit der Hausverwaltung am Rhein, Stefan Lother, erfolgt allein auf der

Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des

Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Angebote des

Auftragnehmers sind freibleibend und können bis zur Annahme des Auftraggebers widerrufen werden.

Für die Annahme des Angebotes eines Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer eine Frist von

3 Wochen vor. Die Auftragsbestätigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrages

bzw. der Auftragsbestätigung.

 

3. Bürozeiten

Die Bürozeiten und die Erreichbarkeit der Hausverwaltung am Rhein, Stefan Lother, sind an Werktagen

von montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 - bis 14.00 Uhr gegeben.

 

4. Vergütungen

Die Vergütung ist monatlich nachschüssig, spätestens zum 3. Werktag des Folgemonats (Gutschrift

auf dem HVR-Bankkonto) fällig.

Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird

hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen

Zahlung fällig ist.

Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu

erfolgen.

Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist

rechtskräftig tituliert und unbestritten.

 

5. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter

oder seines Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Sachschäden wird der Höhe nach entsprechend

den Bedingungen seines Haftpflichtvertrages beschränkt. Die Deckungssumme dieses Vertrages

beträgt je Versicherungsfall 100.000,00 € pauschal für versicherte Sachschäden.

 

6. Referenzen:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das verwaltete Objekt als Referenz in elektronischen Medien und

Broschüren zu nennen. 

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den, wird

hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen

Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der

größtmöglichen Näherung erreicht.