Kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bevorzugen häufig die Verwaltung in Eigenregie. Anlässe können Kosteneinsparung im Verwaltungsbereich oder schlechte Erfahrungen mit Fremdverwaltungen sein. Somit regeln Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und kleinere WEG's ihre Angelegenheiten selbst.
Der WEG steht gemäß § 21 Absatz 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gemeinschaftlich zu. Das heißt: Es steht ihnen frei, einen Verwalter zu bestellen – sie müssen es nicht.
"Mischformen der Selbstverwaltung":
Die Eigentümer nehmen die Verwaltungsaufgaben überwiegend selbst wahr und beauftragen nur für
bestimmte Bereiche, etwa die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans, einen
professionellen Verwalter.
Dienstleistungsangebot der HVR: