WEG-Verwaltung
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die HVR ist auf die Verwaltung von mittelgroßen und kleineren WEG-Objekten spezialisiert und spricht
in diesem Verständnis schwerpunktmäßig Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem Ziel an,
diesen eine professionelle WEG-Verwaltung nach den Bestimmungen der Teilungserklärung und
§27 WEG + §28 WEG zu bieten.
Kaufmännische Verwaltung:
- Verwaltung von Gemeinschaftsgeldern auf Treuhandkonten
- Überwachung von Hausgeldzahlungen
- Abwicklung des Zahlungsverkehres
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung gemäß Teilungserklärung
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung der jährlichen
Wohnungseigentümerversammlung
- Umsetzung gefasster Beschlüsse
- Schriftverkehr mit Eigentümern, Behörden, Dienstleistern usw.
Technische Verwaltung:
- Veranlassung von Instandhaltungen und -setzungen des Gemeinschaftseigentums
- Zusammenarbeit mit Handwerksunternehmen nach Wahl (bereits tätig am Objekt oder für HVR)
- sachliche und rechnerische Rechungsprüfung
- Schadensabwicklung mit Versicherung
- Einholung und ggfs. Auswertung von Vergleichsangeboten
- Koordination von Hausmeister- und Reinigungsdiensten