Sondereigentum
Sondereigentumsverwaltung (WEG)
Die HVR steht mit ihrer Dienstleistung Wohnungseigentümern, welche ihre Eigentumswohnung
vermietet haben und somit nicht selbst nutzen zur Verfügung. Diese umfasst Tätigkeiten,
welche nicht von der WEG-Verwaltung abgedeckt. Zum Beispiel:
gegenüber der Eigentümergemeinschaft und WEG-Verwaltung
- Vertretung bei WEG-Verwaltung
- Vertretung bei der jährlichen Eigentümerversammlungen
- Korrespondenz
gegenüber dem Mieter
- Überwachung mietvertraglicher Zahlungen (nur im Auftrag des Auftraggebers)
- Abrechnung der Betriebskosten u. a. anhand WEG-Hausgeldabrechnung
- Abschluss, Durchführung, Kündigung von Mietverträgen
- Abnahme und Übergabe der Wohnung von und an Mieter
- Entgegennahme, Anlage und Abrechnung von Mietsicherheiten (z. B. Kautionen)
- Überprüfung und ggfs. Stellung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Korrespondenz