Hausverwaltung am Rhein

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Sondereigentum

 

Sondereigentumsverwaltung (WEG)

 

Die HVR steht mit ihrer Dienstleistung Wohnungseigentümern, welche ihre Eigentumswohnung

vermietet haben und somit nicht selbst nutzen zur Verfügung. Diese umfasst Tätigkeiten,

welche nicht von der WEG-Verwaltung abgedeckt. Zum Beispiel:

 

gegenüber der Eigentümergemeinschaft und WEG-Verwaltung

  • Vertretung bei WEG-Verwaltung
  • Vertretung bei der jährlichen Eigentümerversammlungen
  • Korrespondenz

 

gegenüber dem Mieter

  • Überwachung mietvertraglicher Zahlungen (nur im Auftrag des Auftraggebers)
  • Abrechnung der Betriebskosten u. a. anhand WEG-Hausgeldabrechnung
  • Abschluss, Durchführung, Kündigung von Mietverträgen
  • Abnahme und Übergabe der Wohnung von und an Mieter
  • Entgegennahme, Anlage und Abrechnung von Mietsicherheiten (z. B. Kautionen)
  • Überprüfung und ggfs. Stellung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Korrespondenz

 

 

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