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Winterdienst Streupflicht

27.11.2018

Räum- und Streupflichten für Mieter und Eigentümer

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die so genannte Verkehrssicherungspflicht zwingt den Eigentümer, sein Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen können.

Die detaillierten Vorgaben, wann, wo und wie zu räumen ist, findet man in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden. Sie sind nicht ganz einheitlich. In den meisten Kommunen beginnt die Streupflicht morgens um 7:00 Uhr und endet abends um 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie ein bis zwei Stunden später.

Während des gesamten Zeitraums müssen der ans Grundstück grenzende Gehweg und der Zugang zum Hauseingang in einer Breite von 1,20 bis 1,50 Metern geräumt sein. Für die Wege zu Mülltonnen oder Parkplätzen genügt schon ein schmaler eisfreier Pfad von rund einem halben Meter Breite. Bei anhaltendem Schneefall muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt und gestreut werden.

Streupflicht: kein Salz verwenden

Als Streumittel empfiehlt Claus-Otto Deese, Geschäftsführer beim Mieterschutzbund in Hamburg, Split oder Asche. Das Ausbringen von Streusalz sei vielerorts nur den Stadtreinigungen erlaubt - auch wenn es in Baumärkten Privatpersonen zum Verkauf angeboten werde. Wer dennoch Streusalz verwende, müsse mit einer Geldbuße rechnen. Auch Vermieter könnten für ihre Mieter, die der Streupflicht mit Salz nachgehen, haftbar gemacht werden, warnt Deese.

Bei Abwesenheit Vertretung für das Schneeräumen besorgen

Einig sind sich die Gerichte hingegen in der Bewertung, dass Abwesenheit – zum Beispiel wegen einer Urlaubsreise – die Anwohner nicht von ihrer Räum- und Streupflicht befreit. Wer in den Skiurlaub fährt, muss sich zuvor eine Vertretung besorgen, die für ihn einspringt, falls Schnee fällt.

Quelle:

http://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_52564216/schneeraeumen-die-raeum-und-streupflicht-der-mieter-und-hausbesitzer.html

 
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